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HERZLICH WILLKOMMEN
IN DER BGH-KANZLEI
DR. ZIEMONS

Als Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof befasse ich mich vor allem mit der Prozessvertretung vor dem Bundesgerichtshof. Daneben berate ich in Fragen der Corporate Governance und erstatte Rechtsgutachten zu gesellschaftsrechtlichen und verfahrensrechtlichen Fragen.


PHILOSOPHIE &
ARBEITSWEISE

Ich setze mein profundes Fachwissen – gepaart mit wirtschaftlichem Verständnis und wissenschaftlicher Arbeitsweise – zur sachgerechten Vertretung der Interessen meiner Mandanten ein. Meine Arbeit zeichnet sich durch Sorgfalt und Kreativität sowie Konzentration auf das Wesentliche aus.

Ich verstehe mich als serviceorientierter Dienstleister für meine Mandanten. Sie können von mir Einsatzbereitschaft, Erreichbarkeit und gute Kommunikation erwarten. Ich arbeite eng mit meinen Mandanten, deren Rechtsabteilungen und den Anwaltskollegen, die das Verfahren in den Tatsacheninstanzen betreut haben, zusammen. Während des gesamten Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof informiere ich zeitnah und ungefragt über alle hierauf bezogenen Ereignisse. Bevor ich eine Rechtsmittelbegründung oder Erwiderung beim Bundesgerichtshof einreiche, stimme ich den Schriftsatz mit meinen Mandanten bzw. deren Rechtsberatern ab.
Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
Ich vertrete meine Mandanten in Revisionsverfahren sowie in Verfahren über Nichtzulassungs- und Rechtsbeschwerden vor dem Bundesgerichtshof.

Vorwiegend bin ich in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten, einschließlich Kartell- und Wettbewerbsrecht, mit einem besonderen Fokus im Gesellschaftsrecht und den angrenzenden Gebieten Bank und Kapitalmarktrecht sowie Insolvenzrecht tätig.


PROZESSFÜHRUNG

Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
Ich vertrete meine Mandanten in Revisionsverfahren sowie in Verfahren über Nichtzulassungs- und Rechtsbeschwerden vor dem Bundesgerichtshof.

Vorwiegend bin ich in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten, einschließlich Kartell- und Wettbewerbsrecht, mit einem besonderen Fokus im Gesellschaftsrecht und den angrenzenden Gebieten Bank und Kapitalmarktrecht sowie Insolvenzrecht tätig.

Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
Ich vertrete meine Mandanten in Revisionsverfahren sowie in Verfahren über Nichtzulassungs- und Rechtsbeschwerden vor dem Bundesgerichtshof.

Vorwiegend bin ich in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten, einschließlich Kartell- und Wettbewerbsrecht, mit einem besonderen Fokus im Gesellschaftsrecht und den angrenzenden Gebieten Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Insolvenzrecht tätig.

Ich prüfe die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gegen eine für meine Mandanten nachteilige Entscheidung sorgfältig und unabhängig. Dabei beachte ich auch die Vorgaben des Gesetzgebers und des Bundesverfassungsgerichts zur sog. Filterfunktion des BGH-Anwalts (BVerfG vom 27. Februar 2008, Az, 1 BvR 1295/07, Rz. 40) und rate bei fehlender Erfolgsaussicht von der Durchführung des Revisions- oder Beschwerdeverfahrens ab.

In meinen Schriftsätzen konzentriere ich mich auf die für das Beschwerde- bzw. Revisionsverfahren wesentlichen Aspekte. Als Expertin für Rechts- und Verfahrensfragen und Kennerin der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs finde ich häufig zusätzliche Argumente, die ich für Ihre Interessen dienstbar mache.

Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof
In Vorabentscheidungsverfahren nach § 267 AEUV übernehme ich Ihre Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof.

Beratung in den Tatsacheninstanzen
In rechtlich komplexen oder wirtschaftlich bedeutsamen Verfahren begleite ich den Rechtsstreit in erster und zweiter Instanz beratend und unterstütze Ihre Prozessvertreter oder Rechtsabteilung aus revisionsrechtlicher Sicht.


CORPORATE GOVERNANCE BERATUNG

Ich berate Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften in allen Angelegenheiten der Corporate Governance (einschließlich konzernrechtlicher Fragen und Organhaftung). In die Beratung fließen meine langjährige Praxis als rechtliche Beraterin von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten sowie maßgeblich beteiligten Aktionären bzw. Gesellschaftern und meine eigenen Erfahrungen als Mitglied von Aufsichtsräten ein. Ich verfüge über besondere Expertise bei der Beratung des Aufsichtsrats in Sondersituationen, z. B. bei öffentlichen Übernahmeangeboten oder in der Krise der Gesellschaft.

Die zunehmende Verrechtlichung der Tätigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die spürbar steigenden Haftungsrisiken der Organmitglieder machen eine von der rechtlichen Beratung der Gesellschaft unabhängige Beratung der Leitungsorgane erforderlich. Dies gilt in besonderer Weise für den Aufsichtsrat, der die Geschäftsleitung überwacht. Bei der Beratung des Aufsichtsrats arbeite ich kollegial mit den Rechtsberatern des Unternehmens und des Vorstands zusammen.

Außerdem berate ich börsennotierte Unternehmen bei der Vorbereitung von Hauptversammlungen und unterstütze den Versammlungsleiter bei deren Durchführung.


ZUR PERSON

1961 geboren in Aachen
1980–1982 Ausbildung zur Bankkauffrau in Aachen
1982–1988 Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre in Bonn und Köln
1989–1997 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn bei Professor Dr. Dr. h.c. mult. Marcus Lutter und Professor Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt
1997–2013 Rechtsanwältin (seit 2000 Partnerin) in der Sozietät CMS Hasche Sigle in Frankfurt am Main
seit 2013 Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof

Arbeitssprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Lehraufträge

  • Universität Münster (WS 2009/2010 bis WS 2015/2016): GmbH-Recht
  • Universität Warschau (WS 2009/2010): Unternehmenskauf und Übernahmerecht

Mitgliedschaften
  • Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV (Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses)
  • Arbeitsgemeinschaft Bankrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht im DAV
  • Bankrechtliche Vereinigung e.V.
  • Wissenschaftliche Vereinigung für Gesellschafts- und Unternehmensrecht (VGR)
  • Deutscher Juristentag (DJT)
  • International Bar Association (IBA)
  • Chinese European Legal Association e.V. (CELA e. V.)
  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
  • European Corporate Governance Institute (ecgi)

Veröffentlichungen
 

 

Monographien

 

  • Die Haftung der Gesellschafter für Einflussnahmen auf die Geschäftsführung der GmbH,
    AHW Schriftenreihe der Carl Heymanns Verlag KG, Köln, 1996

Kommentare

  • Kommentierung §§ 8 bis 13 AktG, §§ 121 bis 130 AktG und §§ 319 bis 327 AktG,
    in K. Schmidt/Lutter, Kommentar zum AktG, 1. Aufl. 2008, 2. Aufl. 2010, 3. Aufl. 2015, 4. Aufl. 2020
  • Kommentierung § 43 GmbHG
    in Michalski, GmbHG, 2. Aufl. 2010 (Co-Autor Haas); 3. Aufl. 2017
  • Kommentierung § 43 GmbHG (Co-Autor Pöschke),
    in Ziemons/Jaeger/Pöschke, Beck’scher Online Kommentar GmbHG
  • Kommentierung § 44 GmbHG,
    in Ziemons/Jaeger/Pöschke, Beck’scher Online Kommentar GmbHG
  • Kommentierung §§ 5, 9 bis 9b, 19 GmbHG und §§ 55 bis 57a GmbHG,
    in Ziemons/Jaeger/Pöschke, Beck’scher Online Kommentar GmbHG
  • Kommentierung § 3 EGGmbHG,
    in Ziemons/Jaeger/Pöschke, Beck’scher Online Kommentar GmbHG
  • Kommentierung Anh. I zu Art. 5 SE-VO,
    in Lutter/Hommelhoff, SE-Kommentar, 1. Aufl. 2008, 2. Aufl. 2015

Handbücher

  • Gesellschaftsrecht,
    in Ziemons/Binnewies, Handbuch der Aktiengesellschaft, 2005 ff.
  • Haftung der Geschäftsführer, Kapitel 8,
    in Oppenländer/Trölitzsch, Praxishandbuch der GmbH-Geschäftsführung, 1. Aufl. 2004, 2. Aufl. 2011, 3. Aufl. 2020

Aufsätze

  • Rechtsfolgen erfolgreicher Feststellungsklagen gegen Verwaltungsbeschlüsse bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals
    in Festschrift für Ulrich Seibert, 2019, S. 1173 ff.
  • Geschäftsleiterhaftung in der Eigenverwaltung
    in Festschrift für Alfred Bergmann, 2018, S. 923 ff.
  • Rechtsanwälte im Aufsichtsrat – im Dickicht von Berufsrecht, Aktienrecht und Corporate Governance Kodex
    in ZGR 2016, S. 839 ff.
  • Als Aktienrechtsnovelle 2012 gestartet und als VorstKoG gelandet: Neues „Say on Pay“ und andere punktuelle Weiterentwicklungen des Aktienrechts
    in GWR 2013, S. 283 ff.
  • Der Vorstand als Arbeitnehmer – Umfassender Diskriminierungsschutz für Vorstandsmitglieder mit Hilfe des Europarechts
    in KSzW 2013, S. 19 ff.
  • Beraterverträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats
    in GWR 2012, S. 451 ff.
  • Die aktienbezogenen Regelungen des RegE „Aktienrechtsnovelle 2012“
    in BB 2012, S. 523 ff.
  • Der Regierungsentwurf der Aktienrechtsnovelle 2012 und die Hauptversammlung – Reichen Klarstellungen und Randkorrekturen oder besteht weiterer Regelungsbedarf?
    in NZG 2012, S. 212 ff.
  • Die Übernahme von Transaktionskosten und Prospektrisiken durch die Aktiengesellschaft nach der BGH-Entscheidung „Dritter Börsengang“ der Telekom
    in GWR 2011, S. 404 ff.
  • Was müssen Aktiengesellschaften nach Inkrafttreten des BilMoG beachten?
    in GWR 2009, S. 106 f.
  • Neuer Gestaltungsspielraum beim Squeeze out (Überlegungen zur BGH-Entscheidung „Wertpapierdarlehen“)
    in GWR 2009, S. 159 ff.
  • Patronatserklärungen im Gesellschaftsrecht – Risiken und Nebenwirkungen
    in GWR 2009, S. 411 ff.
  • Options- und Wandlungsrechte bei Squeeze out und Eingliederung
    in Festschrift Karsten Schmidt, 2009, S. 1777 ff.
  • Kritische Anmerkungen zu den aktien- und kapitalmarktrechtlichen Regelungen des Regierungsentwurfs eines FMStErgG
    in NZG 2009, S. 369 ff.
  • Rekapitalisierung nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz – Die aktienrechtlichen Regelungen im Überblick
    in DB 2008, S. 2635 ff.
  • Gesellschaftsrechtliche Defizite des Regierungsentwurfs des REIT-Gesetzes
    in BB 2007, S. 449 ff.
  • Mehr Transaktionssicherheit durch das MoMiG?
    in BB-Spezial 7/2006, S. 9 ff.
  • Angemessene Vorstandsvergütung und Change of Control Klauseln
    in Festschrift Ulrich Huber, 2006, S. 1035 ff.
  • Künftige Ausweitung der Ad hoc-Publizitätspflichten nach den Bestimmungen der EU
    in von Rosen (Hrsg.), Aktienmarkt und Marktmanipulation, Studien des Deutschen Aktieninstituts, Heft 27, Frankfurt, 2004, S. 75 ff.
  • Neuerungen im Insiderrecht und bei der Ad hoc-Publizität durch die Marktmissbrauchsrichtlinie und das Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes
    in NZG 2004, S. 537 ff.
  • Freie Bahn für den Umzug von Gesellschaften nach Inspire Art?!
    in ZIP 2003, S. 1913 ff.
  • Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer einer Aktiengesellschaft durch einen Aufsichtsratsausschuss
    in DB 2000, S. 77 ff.
  • Die Weitergabe von Unternehmensinterna an Dritte durch den Vorstand einer Aktiengesellschaft
    in AG 1999, S. 492 ff.
  • Die unverhoffte Renaissance der Nachgründung
    in ZGR 1999, S. 479 ff. (zusammen mit Prof. Dr. Dres. h. c. Marcus Lutter)
  • Treupflichten bei der Veräußerung einer Beteiligung an einer Aktiengesellschaft
    in AG 1996, S. 358 ff. (zusammen mit Dr. Carsten Jaeger)
  • Der Vorschlag zur Änderung der Betriebsübergangsrichtlinie – ein trojanisches Pferd?
    in ZIP 1995, S. 1805 ff.
  • EuGH-Rechtsprechung versus unternehmerische Entscheidungsfreiheit
    in ZIP 1995, S. 987 ff.

Beiträge in Sammelwerken

  • Diversity in Hinblick auf den Prüfungsausschuss
    in Orth/Ruter/Schichold (Hrsg.), Der unabhängige Finanzexperte im Aufsichtsrat, Schaeffer Pöschel, 2013, S. 227 ff.
  • Kapitel: Germany
    in van Gerven (Hrsg.), Common legal Framework for Takeover Bids in Europe, Kluwer, 2008, S. 164 ff., (Co-Autoren: Dr. Jochen Schlotter, Karsten Hilmer)
  • Kapitel: Germany: The Limited Liability Company and the Stock Corporation
    in van der Burght (Hrsg.), Corporate Law in Practice, Kluwer, 2. Aufl. 1998, S. 95 ff.
  • Hungarian Company Law
    in Breidenbach/Campbell (Hrsg.), Business Transactions in Eastern Europe, Loseblatt (1997)
  • Die Gründung einer Tochtergesellschaft in der Tschechischen Republik
    in Lutter (Hrsg.), Die Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland, Berlin, 1995, S. 845 ff., (zusammen mit Alexander J. Belohlávek)
  • Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Ungarn
    in Lutter (Hrsg.), Die Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland, Berlin, 1995, S. 903 ff., (zusammen mit Prof. Dr. Tamás Sárközy)
  • Muster einer Gründungsurkunde einer ungarischen Aktiengesellschaft
    in Breidenbach (Hrsg.), Handbuch Wirtschaft und Recht in Osteuropa, München, Loseblatt (1995)
  • Die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Ungarn
    in Breidenbach (Hrsg.), Handbuch Wirtschaft und Recht in Osteuropa, München, Loseblatt (1994 ff.), (zusammen mit Dr. Mária Winkler)
  • Muster eines Gesellschaftsvertrages einer ungarischen GmbH
    in Breidenbach (Hrsg.), Handbuch Wirtschaft und Recht in Osteuropa, München, Loseblatt (1995), (zusammen mit Dr. Mária Winkler)
  • Ausländische Investitionen in Ungarn
    in Breidenbach (Hrsg.), Handbuch Wirtschaft und Recht in Osteuropa, München, Loseblatt (1994 ff.), (zusammen mit Dr. Mária Winkler)

Urteilsanmerkungen

  • Keine Wahrung der Schriftform bei Vertragsunterzeichnung durch einen GbR-Gesellschafter ohne Vertretungszusatz, Anmerkung zu OLG Hamm 30 U 53/10
    in GWR 2011, S. 213
  • Ein Bestätigungsbeschluss der Hauptversammlung beseitigt eine mögliche Anfechtbarkeit des Erstbeschlusses mit Wirkung ex nunc – Sachsenmilch, Anmerkung zu BGH II ZR 194/01
    in BB 2004, S 569
  • Vertretung einer übernehmenden AG im Rechtsstreit mit dem ehemaligen Geschäftsführer der übertragenden GmbH, Anmerkung zu BGH II ZR 161/02
    in EWiR § 112 AktG 1/04, 2004, S. 97 f.
  • Kein Handeln als Nichtberechtigter gegenüber GmbH bei Veräußerung von eigenen Geschäftsanteilen durch Alleingesellschafter, Anmerkung zu BGH II ZR 74/01
    in EWiR § 35 GmbHG, 2003, S. 1245 f.
  • Geltung einer tariflichen Ausschlussfrist auch für Schadensersatzansprüche der GmbH gegen Geschäftsführer bei Klausel zur ergänzenden Geltung eines Tarifvertrags, Anmerkung zu OLG Stuttgart 5 U 160/02
    in EWiR § 43 GmbHG, 2003, S. 713 f.
  • Anmerkungen zu zahlreichen Urteilen im Beck Fachdienst Handels- und Gesellschaftsrecht, Verlag C. H. Beck

Herausgeberschaften

  • Ziemons/Binnewies, Handbuch der Aktiengesellschaft, 2005 ff. (Loseblatt)
  • Ziemons/Jaeger, Beck’scher Online Kommentar GmbHG, 2009 ff.
  • Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG)
  • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR)

Sonstiges

  • Übersetzungen mehrerer ungarischer Gesetze in Breidenbach (Hrsg.), Handbuch Wirtschaft und Recht in Osteuropa, München, Loseblatt, (zusammen mit Dr. Mária Winkler)
  • Div. Buchbesprechungen, Diskussionsberichte, Artikel in der Tagespresse (FTD, BZ, FAZ) und Magazinen (Board Review, Syndicus, HV-Magazin, Going Public etc.)


Karriere

Wissenschaftliche Mitarbeiter und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen
Sie haben Ihre Ausbildung mit zwei Prädikatsexamen abgeschlossen, verfügen über Kenntnisse im Wirtschaftsrecht (insbesondere Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht) und haben Interesse am Prozessrecht. Idealerweise verfügen Sie über Berufserfahrung in einer Rechtsanwaltskanzlei oder im universitären Bereich.
Wenn Sie außerdem analytisch denken und gerne juristisches Neuland betreten, Freude an der Entwicklung wissenschaftlich fundierter kreativer Lösungen haben und herausfordernde Fragestellungen selbständig bearbeiten möchten, sollten Sie sich bei mir bewerben.
Ich vertrete meine Mandanten vor allem in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten vor dem Bundesgerichtshof. Daneben bin ich in der Corporate Governance-Beratung tätig.
Work – Life – Balance ist für mich kein Fremdwort. Bei der Ausgestaltung Ihres Beschäftigungsverhältnisses bin ich flexibel – neben einer Festanstellung in Teil- oder Vollzeit biete ich auch die Möglichkeit freier Mitarbeit (z. B. promotions- oder habilitationsbegleitend oder als Nebentätigkeit). Ihre Vergütung wird den gestellten hohen Anforderungen entsprechen.

Kontakt

Dr. Hildegard Ziemons
Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof
Eisenlohrstraße 30
76135 Karlsruhe

Telefon: +49 (0) 721 – 27 66 77 0
Telefax: +49 (0) 721 – 27 66 77 20
E-Mail: kanzlei@ziemons-bgh.de

Ich weise darauf hin, dass Mandatsanfragen erst dann angenommen sind, wenn sie von mir ausdrücklich bestätigt wurden.

Impressum
Dr. Hildegard Ziemons
Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof
Eisenlohrstraße 30
76135 Karlsruhe
Telefon: +49 (0) 721 – 27 66 77 0
Telefax: +49 (0) 721 – 27 66 77 20
E-Mail: kanzlei@ziemons-bgh.de

Dr. Hildegard Ziemons wurde durch die Bundesministerin der Justiz als Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof zugelassen und führt die Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof“. Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45a, 76133 Karlsruhe.

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind u. a. die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln). Die berufsrechtlichen Regeln sind auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer im Bereich Berufsrecht (http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/) zu finden.

Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der AXA Versicherung AG, Niederlassung Düsseldorf, Rolandstr. 44, 40476 Düsseldorf. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

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  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren; in der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder meines Kanzleisitzes wenden.

8. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von mir umgesetzt wird. Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an kanzlei@ziemons-bgh.de.

9. Datensicherheit
Ich bediene mich im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Meine Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

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